Entwicklung der AHV-Einzelrenten seit 1948 (Vollrente)

Der Bundesrat hat entschieden, dass die AHV- und IV Renten per 01.01.2019 der Teuerung angepasst werden. Das hat zur Folge, dass die minimale AHV Rente um CHF 10 auf neu monatlich CHF 1’185 und die maximale AHV Rente um CHF 20 auf neu monatlich CHF 2’370 steigen wird.

Die plafonierte maximale Rente für Ehepaare erhöht sich damit auf CHF 3’555 pro Monat (150% einer maximalen Einzelrente).

Die nachstehende Grafik veranschaulicht die Entwicklung der AHV Rente seit 1948 basierend auf einer Vollrente (Skala 44):

Kommentar: Die AHV Renten wird in regelmässigen Abständen (in der Regel alle 3-4 Jahre) der Teuerung angepasst. Beläuft sich die Teuerung auf über 4% kann der Bundesrat eine ausserordentliche Erhöhung der AHV Renten verordnen.