Kapitalauszahlungssteuern

Der Bezug von Vorsorgegeldern wird getrennt vom übrigen Einkommen zum Kapitalauszahlungssatz besteuert. Dieser ist von Kanton zu Kanton und Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Kapitalauszahlungssteuern

Beispiel: Die Grafik/Tabelle zeigen die anfallenden Steuern in CHF je Kanton/Gemeinde bei verschiedenen Auszahlungen (CHF 500’000, CHF 250’000, CHF 100’000 und CHF 50’000). Die Unterschiede sind teilweise beträchtlich.

KantonGemeinde50000025000010000050000
AGAarau381001570035001100
AIAppenzell18000118002800800
ARHerisau256001750059002800
BEBern244001550039001500
BLLiestal180001210037001700
BSBasel312002060051001800
FRFribourg360002250051001800
GEGenève23100148003200500
GLGlarus229001560051002400
GRChur163001090032001500
JUDelémont265001780051002200
LULuzern267001740043001300
NENeuchâtel292001880051002400
NWStans261001750045002100
OWSarnen243001660055002600
SGSt. Gallen245001680056002600
SHSchaffhausen20500130002800800
SOSolothurn250001620040001100
SZSchwyz19800107001800500
TGFrauenfeld248001700057002700
TIBellinzona201001360043002000
URAltdorf194001310041001900
VDLausanne362002310060002200
VSSion257001550045002100
ZGZug20100125002100800
ZHZürich217001480048002200

Quelle: Taxware 2018, Analyse: VermögensPartner AG

Steuern sparen durch gestaffelten Bezug

Der Steuersatz zur Kapitalauszahlung unterliegt ebenfalls der Progression. Es ist daher lohnenswert die Auszahlung von Vorsorgegeldern auf verschiedene Jahre zu verteilen. Eine frühzeitige Planung ist zwingend erforderlich. Optimales planen hilft Steuern sparen!

Jetzt Bezug planen und Steuern sparen

Brauchen Sie Unterstützung in Bezug auf die optimale Planung des Bezugs Ihrer Vorsorgegelder? Vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch. Wir helfen Ihnen gerne!

Jetzt Termin vereinbaren