Auswahl des Vermögensverwalters

Nach dem Entscheid die Verwaltung der eigenen Vermögenswerte zu delegieren, stellt sich die Frage nach dem geeigneten Vermögensverwalter. Im Wesentlichen hat der Anleger folgende Möglichkeiten ein Mandat zu erteilen:

  • Bank
  • Unabhängiger Vermögensverwalter
  • Versicherung (über Versicherungspolice)

Primär ist die Delegation der Vermögensverwaltung eine Vertrauenssache zwischen Berater und Kunde. Stimmt dieses Verhältnis nicht, so darf auch nicht von einem langfristigen Erfolg ausgegangen werden. Der Suche nach einem geeigneten Vermögensverwalter sollte also genügend Zeit eingeräumt werden. Nachstehende Fragen können auf der Suche nach dem geeigneten Partner hilfreich sein.

  • Welche Kosten entstehen bei einem Vermögensverwaltungsmandat (inkl. Kosten für Vermögensverwalter, Depotbank und Produktkosten)?
  • Erhält der Vermögensverwalter Provisionen oder Retrozessionen und erstattet er diese zu 100% (ohne Gebührenfolge) an den Kunden?
  • Berücksichtigt der Vermögensverwalter die Gesamtvermögensverhältnisse des Kunden und kann dieser übergreifende Lösungen anbieten?
  • Unterhält der Vermögensverwalter eigene Produkte?
  • Wie erfolgt das Reporting an den Kunden?
  • Wie erfolgt die Überprüfung der Gesamtvermögensstrategie?

Nur wenn Vermögensverwalter und Anleger eng zusammenarbeiten entsteht ein Dream-Team und ein Vertrauensverhältnis kann aufgebaut werden. Bei der Auswahl eines Vermögensverwalters sollten immer mehrere Berater in die Evaluation miteinbezogen werden.

Unabhängigkeit

Eine Unabhängigkeit eines Vermögensverwalters (inkl. Banken) kann nur sichergestellt sein, wenn dieser ausschliesslich durch den Kunden bezahlt wird, keine eigenen Produkte unterhält und allfällige Provisionen oder Retrozessionen zu 100% an den Kunden weiterleitet. Die nachstehenden Faktoren können eine Unabhängigkeit eines Vermögensverwalters negativ beeinflussen:

  • Wenig bis keine Transparenz in Kosten und Anlageprozess
  • Entgegennahme von Provisionen oder Retrozessionen auf eigene Rechnung
  • Vertriebsvereinbarungen mit Produkteanbietern
  • Unregelmässiges oder wenig aussagekräftiges Reporting

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